Berufskraftfahrer*in - BA-Projekt***

(1) Die Dauer verlängert sich ggf., sofern Feiertage in den Modulzeitraum fallen bzw. Urlaub geplant wird.
* UE = Unterrichtseinheit à 45 Minuten während der Theoriephase
** h = Zeitstunde à 60 Minuten während der betrieblichen Qualifizierungsphase
*** Projekt der Bundesagentur für Arbeit zur „Optimierung der Qualifizierungsangebote für gering qualifizierte Arbeitslose“
 

TQ 1: Güterbeförderung

(Dauer1: 24 Wochen)

Inhalte: Be- und Entladung inkl. Ladungssicherung, Abfahrtskontrolle des LKW, Güterbeförderung im Straßenverkehr, Ablieferung und Übergabe des Transportguts, Identifizierung und Behebung von Fahrstörungen und Mängeln im GV
Inklusive Berechtigungsscheine:
- Führerschein C/CE (inkl. Eignungsuntersuchung nach § 11 Abs. 9 FeV und Nachweis über die Ausbildung in 1. Hilfe),
- Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG bzw. § 5,
- Flurfördermittelschein,
- Ladungssicherungsschulung nach Vorgaben der Norm VDI 2700a,
- Nachweis ADR-Basiskurs Stück- & Schüttgut (Klassen 2-6, 8, 9) gem. Kap. 8.2 ADR.
Dauer1: 16 Wochen (640 UE*)

Betriebliche Qualifizierungsphase
Dauer1: 8 Wochen (320 h**)

TQ 2: Fahrzeugvorbereitung und Wartung

(Dauer1: 20 Wochen)

Inhalte: Vorbereitung der Beladung und Nachbereitung der Entladung, Wartung der Fahrzeuge durchführen, Antriebsstrang, Fahrwerk, Bremsanlage und elektrische Anlage kontrollieren und pflegen
Inklusive Berechtigungsscheine:
Ausbildung (Stufe 1) an Flurförderzeugen nach BGG 925
Dauer1: 14 Wochen (560 UE*)

Betriebliche Qualifizierungsphase
Dauer1: 6 Wochen (240 h**)

TQ 3: Personenbeförderung

(Dauer1: 20 Wochen)

Inhalte: Omnibus für die Abfahrt vorbereiten, Personenbeförderung durchführen, Fahrgäste betreuen, Fahrstörungen und Mängel im PV erkennen und beheben
Inklusive Berechtigungsscheine:
- Führerschein D/DE (inkl. Eignungsuntersuchung nach § 11 Abs. 9 FeV und Nachweis über die Ausbildung in 1. Hilfe),
- Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG bzw. § 5.
Dauer1: 14 Wochen (560 UE*)

Betriebliche Qualifizierungsphase 
Dauer1: 6 Wochen (240 h**)

TQ 4: Spezieller Gütertransport

(Dauer1: 8 Wochen)

Voraussetzung zur Teilnahme: Erfolgreicher Abschluss der TQ 1 „Güterbeförderung" oder der Nachweis der entsprechenden Kompetenzen
Inhalte: Vorbereitung der Beladung und Nachbereitung der Entladung, Wartung der Fahrzeuge durchführen, Antriebsstrang (Motor, Kupplung, Getriebe) kontrollieren und pflegen
Inklusive Berechtigungsscheine:
- ADR-Aufbaukurs für die Beförderung in Tanks,
- Hygieneschulung entsprechend § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
Dauer1: 4 Wochen (160 UE*)

Betriebliche Qualifizierungsphase 
Dauer1: 4 Wochen (160 h**)

TQ 5: Personenbeförderung mit Kraftomnibussen im Linienverkehr

(Dauer1: 8 Wochen)

Voraussetzung zur Teilnahme: Erfolgreicher Abschluss der TQ 3 „Personenbeförderung" oder der Nachweis der entsprechenden Kompetenzen
Inhalte: KOM-Fahrzeuge für die Abfahrt vorbereiten, Personenbeförderung durchführen, Mit Fahrgästen kommunizieren und Betreuung durchführen, Fahrausweise ausstellen, entwerten und kontrollieren, Fahrstörungen und Mängel erkennen
Dauer1: 4 Wochen (160 UE*)

Betriebliche Qualifizierungsphase 
Dauer1: 4 Wochen (160 h**)

TQ 6: Transportdienstleistungen

(Dauer1: 20 Wochen)

Voraussetzung zur Teilnahme: Erfolgreicher Abschluss der TQ 1 „Güterbeförderung“, sowie TQ 4 „Spezieller Gütertransport“, oder TQ 3 „Personenbeförderung“ und TQ 5 „Personenbeförderung mit Kraftomnibussen im Linienverkehr“ - oder der Nachweis der entsprechenden Kompetenzen
Inhalte: Beförderungspapiere für die Fahrt erstellen, Transport- und Tourenwege planen, Personale und materielle Ressourcen koordinieren
Dauer1: 10 Wochen (400 UE*)

Betriebliche Qualifizierungsphase
Dauer1: 10 Wochen (400 h**)

Schrittweise zum anerkannten Berufsabschluss

Mit der Teilqualifizierung können Sie Schritt für Schritt in sechs TQs den Berufsabschluss Berufskraftfahrer (m/w/d) erreichen. Jede TQ enthält neben einer Theoriephase auch eine betriebliche Qualifizierungsphase in Unternehmen der Region.

Bei erfolgreicher Kompetenzfeststellung erhalten Sie nach jeder TQ ein Zertifikat inklusive Kompetenzfeststellungsergebnis, das bundesweit anerkannt ist. Nach erfolgreichem Abschluss aller TQs können Sie sich zur Externenprüfung bei der zuständigen Kammer anmelden.

Beteiligte Bundesländer: 

Baden-Württemberg, Berlin und Brandenburg, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein. Mehr dazu erfahren Sie unter der Rubrik AGI TQ-Netzwerk.

Wenn Sie sich für die Teilqualifizierung im Detail interessieren, dann nehmen Sie gerne hier Kontakt mit uns auf.

AGI TQ-Netzwerk

TQ im Überblick

Info-Broschüre