Förderung einer Teilqualifizierung (TQ)
Das Teilqualifizierungsprogramm der ARBEITGEBERINITIATIVE TEILQUALIFIZIERUNG (AGI TQ) ist nach „AZAV – Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“ zugelassen und somit förderfähig. Wenn Sie keinen oder einen fachfremden Berufsabschluss haben, ist eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Jobcenter vor Ort mit einem Bildungsgutschein möglich. Mit einem Bildungsgutschein können die Kosten für die Teilqualifizierung, erforderliche Lernmittel, Prüfungen, notwendige Eignungsfeststellung und Fahrtkosten übernommen werden.
Für Arbeitsuchende:
Wenn Sie sich für eine TQ interessieren, nehmen Sie bitte direkt Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit Ihres Orts bzw. das örtliche Jobcenter auf. Für den Fall, dass Ihnen ein TQ bewilligt wird, ist es für Sie kostenfrei.
Für Beschäftigte:
Wenn Sie sich für eine TQ interessieren, nehmen Sie bitte direkt Kontakt zu den Ansprechpartner*innen Ihres Unternehmens auf. Wenn Ihr Unternehmen Sie mit TQ weiterbildet, tragen Sie keine Kosten.
Für Unternehmen:
Eine TQ ist bis zu 100% förderfähig.
Mit dem sogenannten Qualifizierungschancengesetz (QCG) wird es Ihnen ermöglicht, Ihre Beschäftigten mithilfe von TQ im Rahmen einer abschlussorientierten Weiterbildung zu fördern. Fördermöglichkeiten können Sie nach einer Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen einer Förderung über das QCG:
Die zu fördernden Mitarbeiter*innen
- haben keinen (verwertbaren) Berufsabschluss
Darüber hinaus können die zu fördernden Mitarbeiter*innen
- eine berufliche Tätigkeit ausüben, die durch (digitale) Technologien ersetzt werden kann, oder
- in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sein oder könnten es sein, oder
- in einem Engpassberuf weiterqualifiziert werden
Eine Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit ist vorab Voraussetzung.
Zuschüsse für Fortbildungskosten und zum Arbeitsentgelt
- Ein Arbeitsentgeltzuschuss ist bis zu 100% möglich
- Die Lehrgangskosten werden garantiert zu 100% übernommen – unabhängig von der Unternehmensgröße
- Die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit richtet sich an ungelernte und geringqualifizierte Arbeitnehmer*innen, die keinen (bzw. keinen verwertbaren) Berufsabschluss haben
- Je nach Einzelfall sind zusätzliche Kosten wie Fahrten, Kinderbetreuung oder Unterbringung förderfähig